Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es ab einem Alter von 35 alle 3 Jahre einen Anspruch auf den sogenannten Check-up 35 der Krankenkassen. Dieser umfasst: ein Arztgespräch, eine körperliche Untersuchung sowie eine Blutuntersuchung (ausschließlich Blutfette,Cholesterin und Blutzucker) und eine Urinuntersuchungen, um grundlegende Gesundheitsrisiken zu erkennen. (Info Bundesgesundheitsministerium)
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Unsere Untersuchungen und Laboranalysen werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Rechnung kann bei Deiner Privaten Krankenversicherung (PKV) eingereicht werden. Bitte prüfe hierfür deinen konkreten PKV-Vertrag. Differenzen müssen als Selbstzahlerleistung gezahlt werden. Für gesetzlich versicherte Patienten sind unsere Leistungen Selbstzahlerleistungen.